Für Anbieter von Security Token ist es von entscheidender Bedeutung, wann sie mit dem Marketing für das Angebot der Security Token beginnen können. Die EU-Prospektverordnung und auch das deutsche Wertpapierprospektgesetz erlauben Werbung schon vor der Prospektbilligung, solange gewisse Regeln zum Anlegerschutz eingehalten werden.
Auch mittelständische Unternehmen und Startups können Interesse an einer Finanzierung über ein STO haben. Doch sind die Projektkosten für kleine Volumina oft deutlich zu hoch. Security Token Offerings bis 8 Millionen Euro können jedoch auf Grundlage eines dreiseitigen Wertpapier-Informationsblattes durchgeführt werden, so dass der große Kostenblock der Prospekterstellung stark reduziert werden kann.
Viele STO Emittenten möchten ihre Security Token nach dem Token Sale gerne auch an Kryptobörsen listen lassen. Doch was sind mögliche rechtliche Konsequenzen eines Security Token Listings und kommen dadurch besondere Folgepflichten auf die Emittenten zu?
An vielen Stellen liest man, dass das Schuldverschreibungsgesetz nicht bei über Security Token abgebildeten Anleihen anwendbar ist. Doch ist das wirklich zutreffend und warum ist diese Frage wichtig?
Unter welchen Voraussetzungen können Startups auf der Basis von Wertpapier-Informationsblättern anstelle eines vollen BaFin-Prospekts Security Token Offerings durchführen und gibt es hier Besonderheiten?
Können Initial Exchange Offerings "the next big thing" sein und kommen sie für jeden Kapitalsuchenden in Frage? Was sind die Unterschiede zu STO und ICO?
Die BaFin qualifiziert zukünftig Security Token schon deshalb als Wertpapier, weil ihre Handelbarkeit am Kapitalmarkt durch die Blockchain-Technologie erhöht wird. Geht Sie damit zu weit?
Welche Optionen haben Startups für ein Security Token Offering ohne Prospekt und kann das eine sinnvolle Alternative zu Venture Capital Investoren sein?
Wie können Security Token zivilrechtlich übertragen werden und wie kann sichergestellt werden, dass Token und Investorenrechte niemals auseinanderfallen?