Die Regulierung der Verwahrung von Finanzinstrumenten für andere ist in Deutschland vergleichsweise unübersichtlich. Welche Erlaubnistatbestände gibt es und in welchem Verhältnis stehen sie zueinander?
Während für die Verwahrung von klassischen Wertpapieren stets eine Depotbank benötigt wird, können Security Token auch durch Kryptoverwahrer oder sogar durch Anleger selbst verwahrt werden. Was spricht für die digitale Verwahrung?
Ab dem kommenden Jahr wird es mit dem Kryptoverwahrgeschäft eine neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung in Deutschland geben. Für zukünftige Kryptoverwahrer stellt sich deshalb die Frage, welche regulatorischen Anforderungen erfüllt werden müssen, um die erforderliche BaFin Erlaubnis zu erhalten. Der zweite Teil unserer Blogreihe „Let’s Build a Crypto Custodian“ widmet sich der Frage des nachzuweisenden Anfangskapitals.
Bislang werden Wertpapiere in Deutschland durch lizenzierte Depotbanken für Anleger verwahrt und verwaltet. Doch wie können als Wertpapier ausgestaltete Security Token zukünftig verwahrt werden und was bedeuten die anstehenden Gesetzesänderungen im Kreditwesengesetz für Depotbanken?