Mit den MaComp zeigt die BaFin beaufsichtigten Unternehmen auf, welche Mindestanforderungen sie an die Umsetzung der Compliancepflichten stellt. Aber inwieweit gelten die MaComp auch für regulierte Kryptodienstleister?
Dienstleister, die in Kryptogeschäftsmodellen nur technische Teilbereiche abdecken, können ihre Leistungen im Einzelfall erlaubnisfrei erbringen. Dennoch können technische Dienstleister in bestimmten Konstellationen aufsichtsrechtliche Pflichten treffen.
Der Gesetzgeber will die neue Finanzdienstleistung der Kryptowertpapierregisterführung in das Kreditwesengesetz aufnehmen. Doch welche Tätigkeit soll damit erfasst werden, wer wird eine Zulassung brauchen und was werden die zu erfüllenden Anforderungen sein?
In Deutschland hält sich die öffentliche Meinung, dass der Betrieb von Krypto-ATMs von der BaFin nicht gewünscht und deshalb illegal sei. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, solange sich die Anbieter an die Regeln halten.
Die aufsichtsrechtlichen Vorschriften bieten Kryptoverwahrern nur wenig Spielraum, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Welche Geschäftstätigkeiten außerhalb der reinen Verwahrung kommen in Betracht?
Zahlreiche etablierte Finanzdienstleister erwägen die Erweiterung ihrer Geschäftsmodelle auf den Kryptomarkt oder die Nutzung der Technologie in der Unternehmensorganisation. Doch welche Maßnahmen müssen mit der Finanzaufsicht abgestimmt werden?
Geschäftsmodelle mit Kryptowerten lösen nach deutschem Aufsichtsrecht häufig Erlaubnispflichten aus. Doch wann trifft diese Erlaubnispflicht auch Anbieter aus dem Ausland?
Die Zurverfügungstellung von Handelssignalen durch algorithmisch erkannte Trends ist auch am Kryptomarkt üblich. Doch was müssen Signalgeber bei Ihrer Tätigkeit regulatorisch beachten?
Das Kryptoverwahrgeschäft umfasst nicht nur das Verwahren, sondern auch das Verwalten von Kryptowerten. Was genau versteht die BaFin unter dieser Variante des Erlaubnistatbestands und kann sie beim Delegating von DPoS-Coins verwirklicht werden?
Letzte Woche hat die BaFin ihr neues Hinweisschreiben zu den geldwäscherechtlichen Pflichten von Kryptoverwahrern veröffentlicht. Sind die Hinweise hilfreich?