30. November 2020
Auch wenn beim Token Sale aufsichtsrechtlich kein Prospekt erstellt werden muss, weil der Token nicht als Wertpapier oder Vermögensanlage einzuordnen ist, können für den Vertrieb genutzte Whitepaper, Marketingbroschüren und Informationsblätter Haftungsfolgen haben. Was muss beachtet werden und welche Haftungsfolgen drohen?